Arbeits- und Geschäftsbedingungen (AGBs)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ AGBs gelten für alle zwischen klinkdesign/ Katrin Klink (nachfolgend klinkdesign genannt) und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Auftragserteilung widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. klinkdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache, zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsrecht übertragen.
klinkdesign bleibt in jedem Fall, auch wenn er ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen klinkdesign und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
1.3. klinkdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, klinkdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von klinkdesign, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung, Ausfallhonorar
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
2.2. Die Vergütungen sind, wenn nicht anders vereinbart, bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Das Designhonorar setzt sich aus der Entwurfs- bzw. Gestaltungsarbeit (nach Stundensatz) sowie den Nutzungsrechten zusammen. Das vereinbarte Honorar bezieht sich immer auf die einfache Nutzung, d. h. nur im Rahmen des jeweils erteilten Auftrags. Das Design/ die Materialien dürfen weder als Ganzes noch in Einzelteilen ohne Absprache bzw. eine entsprechende Vergütung für andere Projekte oder Nutzungsbereiche verwendet werden.
2.4. Werden die von klinkdesign erstellten Entwürfe oder Arbeiten erneut oder in größerem Umfang als dem ursprünglichen Auftrag vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, klinkdesign davon zu unterrichten und eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von klinkdesign. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von klinkdesign erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.
2.6. Ausfallhonorar: Wenn ein Auftrag kurzfristig abgesagt wird, ist ein Ausfallhonorar zu zahlen (50% bei einer Absage bis zu einer Woche vor Buchungsbeginn, 75% bei einer Absage unter einer Woche vor Buchungsbeginn).
3. Fremdleistungen
3.1. klinkdesign erstellt gegebenenfalls eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. klinkdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, klinkdesign hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und mit Rechnungsstellung an klinkdesign abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, klinkdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Korrekturen
4.1. klinkdesign räumt dem Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Korrekturen und deren Abnahme zu festgelegten Terminen ein (im Allgemeinfall maximal drei Korrekturen/ Korrekturgänge). Sowohl Abnahmetermine der Korrekturen, als auch die Anzahl der möglichen Korrekturen sind im Auftragsvertrag/ Auftragsangebot festgehalten.
4.2. Eine Überschreitung der Anzahl der Korrekturen (erweiterte Korrekturen) auf Wunsch des Auftraggebers entbindet den Beauftragten von seinen, im Auftragsvertrag/ Auftragsangebot festgelegten, Zeitlimits und kann verbunden sein mit Mehrkosten, die in der Endrechnung aufgeführt werden.
4.3. Änderungsverlangen, sowohl für die im Auftrag beinhalteten Korrekturen als auch für erweiterte Korrekturen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungswünsche kann keine Haftung übernommen werden. Korrekturen nach Abnahme des Auftrags sind nur im Rahmen eines neuen, eigenen Auftragsvertrags möglich, für den die Auftragsannahmeklauseln gelten.
5. Abnahme
5.1. Wurden alle Liefertermine seitens klinkdesign eingehalten und sind alle möglichen Korrekturen erfolgt, kann der Auftraggeber entweder weitere Korrekturen fordern oder den Auftrag abnehmen.
5.2. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelliste ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
5.3. Die Abnahme entbindet den Beauftragten von allen weiteren Pflichten (mit Ausnahme der Gewährleistung) und verpflichtet den Auftraggeber, die von klinkdesign gestellte Rechnung fristgerecht und vollständig zu vergüten.
6. Eigentum, Rückgabepflicht
6.1. An Entwürfen, Originalzeichnungen, Daten und Druckvorlagen/ Reinzeichnungen werden, falls nicht anders vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind klinkdesign spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7. Herausgabe von Daten
7.1. Falls nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ist klinkdesign nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten heraus zugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass klinkdesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.2. Hat klinkdesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von klinkdesign verändert werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4. klinkdesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von klinkdesign ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.2. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.3. klinkdesign haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
8.4. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei klinkdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für klinkdesign Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann klinkdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller klinkdesign übergebenen Vorlagen oder Materialien (Texte, Fotos etc.) berechtigt ist und dass diese Materialien von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den klinkdesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Verwertungsgesellschaften
10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von klinkdesign verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten.
10.2. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Köln als der Sitz von klinkdesign als Gerichtsstand vereinbart.
11.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
klinkdesign
Katrin Klink
Florastr. 60
D-50733 Köln